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KiBiz-Gesetz im ersten Jahr
Am 1. August 2008 ist das "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern", das Kinderbildungsgesetz, kurz "KiBiz" genannt, landesweit in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung: Die Eltern können beim Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen drei Betreuungszeiten, nämlich 25 oder 35 oder 45 Stunden wöchentlich wählen, wenn die jeweiligen Betreuungszeiten als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.
Für die Umsetzung des neuen Gesetzes blieben den Kommunen und den freien Trägern im Land vier Monate Zeit. Stadt und Träger in Leverkusen setzen dabei zunächst auf Kontinuität. So haben der Fachbereich Kinder und Jugend bei der Stadtverwaltung und die freien Träger in der Vorbereitungsphase übereinstimmend festgelegt, dass im Interesse der Leverkusener Eltern im ersten "KiBiz-Kindergartenjahr" 2008/2009 vorhandene Strukturen weitgehend erhalten bleiben sollten. Damit sollten die Interessen der Eltern berücksichtigt werden, deren Kinder bereits 35 Stunden (Kindergarten) oder 42,5 Stunden (Tagesstätte) betreut wurden.
Mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren
Zum Vergleich der Gruppenangebote: Unter der Geltung des bisherigen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder bestanden in Leverkusen insgesamt 229 Gruppen. Von ihnen waren 112 Kindergartengruppen mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden. 117 Tagesstättengruppen hatten eine wöchentliche Betreuungszeit von je 42,5 Stunden.
Im Zuge des neuen KiBiz-Gesetzes bestehen für das Kindergartenjahr 2008/2009 insgesamt 223 Gruppen. Eine Gruppe davon mit einer Betreuungszeit von 25 Stunden. 102 Gruppen mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden. 120 Gruppen haben eine wöchentliche Betreuungszeit von je 45 Stunden.
Besonders markant: Für Kinder unter drei Jahren stehen im aktuellen Kita-Jahr mit rund 380 Plätzen fast fünfmal so viele Plätze bereit wie zuvor.
Insgesamt 27 neue Vollzeitstellen hat die Stadt außerdem im Zuge des neuen Gesetzes für die städtischen Kitas eingerichtet. Dafür sind rund 1,2 Millionen Euro Personalkosten pro Jahr zusätzlich erforderlich.
Service
- Informationen und Beratung zu allen Fragen der pädagogischen Arbeit und zum Angebot in den städtischen Kindergärten bietet die Fachberatung für die Kindergärten. Den Link dazu finden Sie ebenso, wie weitere Ansprechpartner, am Ende dieser Seite.
Für alle Interessierten hat der Fachbereich Jugend eine Information zur Umsetzung des KiBiz in Leverkusen erstellt.
Sie kann am Seitenende als Download abgerufen werden.
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Leverkusen:
-
Informationen des Fachbereichs Kinder und Jugend
(19 KB, pdf)
-
Satzung der Elternbeiträge gültig ab 01.08.2008
(37 KB, pdf)
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