»Frauen«
Die Stadt Leverkusen fördert, nicht zuletzt durch ihr Frauenbüro, die Gleichstellung von Mann und Frau.
Daher auch diese Seiten: Hier sollen Angebote speziell für Frauen herausgestellt werden. Weitere Informationen und Adressen sind zur Zeit unter der Rubrik "Soziales" als "Tipps für Frauen" zu finden.
- Haben Sie ein Anliegen an die Stadtverwaltung Leverkusen? Unter dem Thema "Rathaus" und der Leiste "Schnelleinstieg" ist das komplette Angebot der Verwaltung als "Bürgerservice online" angesiedelt.
Das Frauenbüro wurde als Gleichstellungsstelle am 1. Juli 1985 vom Rat der Stadt Leverkusen eingerichtet. Seit Oktober 1994 ist in NRW die Einrichtung eines Frauenbüros oder einer Gleichstellungsstelle in Kommunen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern als Pflichtaufgabe gesetzlich festgelegt.
Die Frauenbeauftragte und ihre Mitarbeiterinnen vertreten die Interessen von Leverkusener Frauen und Mädchen in jedem Lebensbereich!
Innerhalb der Stadtverwaltung setzt sich das Frauenbüro für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männer ein. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Das im November 1999 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet die Verwaltung mehr als bisher, Maßnahmen zu Förderung von Frauen in der eigenen Dienststelle zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wird ein Frauenförderplan entwickelt. Die Frauenbeauftragte unterstützt die Dienststelle. Sie hat für diese Aufgabe durch das LGG wesentliche Kompetenzen erhalten.
Frauenbüros (oder Gleichstellungsstellen) gibt es in jeder Kommune (ab 10.000 Einwohner). Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen sind die Gemeindeordnung NW und das Landesgleichstellungsgesetz.
Jede Beschäftigte kann sich im Frauenbüro beraten lassen.
