»Erfolgreiche Verfassungsklage«
Ein guter Tag für die kommunale Familie
Das Land Nordrhein-Westfalen muss seinen Kommunen die Kosten für den weiteren Ausbau der Kindertagesstätten erstatten: Dieses Urteil fällte das Landesverfassungsgericht Münster am 12. Oktober. 20 Städte und Kreise - darunter auch Leverkusen - hatten dagegen geklagt, dass die alte Landesregierung den Kommunen nicht die notwendigen finanziellen Mittel bei der Errichtung von Kindergartenplätzen für die unter Dreijährigen zur Verfügung gestellt hat.
"Mein Eindruck aus der mündlichen Verhandlung im letzten Monat beim Verfassungsgerichtshof hat mich nicht getäuscht", erklärt Stadtkämmerer Rainer Häusler erleichtert unmittelbar nach der Urteilsverkündung.
Nun rechnet Häusler mit verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen bei der Erfüllung dieser rechtlichen Vorgabe. Bisher musste er davon ausgehen, dass die Stadt dafür zehn neue Kindergärten und vier Erweiterungsbauten mit einem Investitionsvolumen von ca. 30 Mio. € zu errichten hat. Hiervon würde der Löwenanteil mit rund 20 Mio. € den städtischen Haushalt belasten.
Eine ähnliche unzureichende Finanzierung sieht der Kämmerer bei den laufenden Betriebskosten. Hier rechnet die Stadt mit der stufenweisen Einrichtung von ca. 160 Arbeitsplätzen von Erzieherinnen und Erziehern. Von den rund 6,5 Mio. € jährlichen Personalausgaben werden bisher lediglich 50 % durch das Land und Kindergartenbeiträge gedeckt.



