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»Vertrag neue bahnstadt opladen unterzeichnet«

Regierungspräsidentin Gisela Walsken (v. li), Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn und Stadtkämmerer Rainer Häusler bei der Vertragsunterzeichnung
Regierungspräsidentin Gisela Walsken (v. li), Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn und Stadtkämmerer Rainer Häusler bei der Vertragsunterzeichnung

Regierungspräsidentin Gisela Walsken, Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn und Stadtkämmerer Rainer Häusler haben am Freitag, 11. November, in Köln eine Vereinbarung über die Finanzierung des städtischen Eigenanteils für die Gütergleisverlegung im Westteil der "neuen bahnstadt opladen" unterzeichnet.

Die Regierungspräsidentin bezeichnete diesen Termin nicht nur als ein fröhliches, sondern auch als ein sehr denkwürdiges und positives Datum. Damit werde ein wichtiger Meilenstein für den Westteil der "neuen bahnstadt opladen" und für die weitere Stadtentwicklung Leverkusens gesetzt, so Gisela Walsken.

Auch Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn würdigte die Vertragsunterzeichnung als ein ausgesprochen gutes und Weg weisendes Signal für die weitere Entwicklung Opladens und der gesamten Stadt Leverkusen. Durch die nun mögliche Gütergleisverlegung, die der Rat mit seiner Zustimmung zu dem Vertragswerk ermöglicht habe, werde eine große zusätzliche Fläche für Wohnen, Handel und Gewerbe gewonnen, die Opladen entscheidend weiterhelfen werde. Reinhard Buchhorn dankte ausdrücklich der Regierungspräsidentin sowie den Mitarbeitern beider Häuser, die dieses Vertragswerk ermöglich hätten.

Kern der Vereinbarung ist die Selbstverpflichtung der Stadt, diese Finanzierung durch zusätzliche Kürzungen im Bereich der Ausgaben für freiwillige Leistungen vorzunehmen und damit entsprechende Belastungen künftiger Haushalte zu vermeiden. Die Entscheidung, eine Finanzierung über konkrete Kürzungen vorzunehmen, konnte allein der Rat der Stadt Leverkusen treffen. 

Die Bezirksregierung Köln hat keine eigenen Sparvorschläge unterbreitet oder Empfehlungen ausgesprochen. Den entscheidenden Beschluss über die öffentlich- rechtliche Vereinbarung hat der Rat in seiner Sitzung am 17. Oktober diesen Jahres gefasst und den Oberbürgermeister ermächtigt, die Vereinbarung abzuschließen.

Der jährlich einzusparende Betrag ist nicht starr, sondern kann entsprechend dem jeweils verfügbaren Einsparpotential flexibel ausfallen. Die Einsparungen sind in jedem Fall so lange fort zu führen, bis der Eigenanteil in voller Höhe erwirtschaftet worden ist.

 

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