Zur Hauptnavigation springen ι Zur Zielgruppennavigation springen ι Zur Suchmaschine springen ι Zum Inhalt springen ι Zur rechten Infobox springen ι


Leverkusen für...

Schnelleinstieg

Schnelleinstieg

Schnelleinstieg

Stadtverwaltung

Anschrift:
Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Telefonzentrale: (0214)406-0
Fax: (0214)406-1172
Behördenrufnummer: 115 
Mail Stadtverwaltung

Öffnungszeiten

Pressestelle der Stadt

Bürgerservice online

Onlineformular an die Verwaltung

Öffentliche Aufträge

Amtsblatt

Ortsrecht

Sitzungskalender

Statistiken

Wunschkennzeichen

Zur Reservierung (extern)

Grafik Wunschkennzeichen

Städte-Aktionsbündnis

Info zum Aktionsbündnis

Logo des Aktionsbündnisses

Campus Leverkusen

Titelbild der Bewerbung

Neue Stadtmitte Leverkusen

Modell des Einkaufszentrums

1:0 für's Ehrenamt

Logo und Link Ehrenamt

»Stadtbezirke«

Die Bezirksvertretungen

Während der Rat der Stadt Leverkusen für das zuständig ist, was alle Einwohner in gleichem Maße betrifft (z. B. Gebühren), widmen sich die Bezirksvertretungen den Angelegenheiten in ihren Stadtbezirken. Vieles können sie dabei allein entscheiden, beispielsweise:

  • Bau, Unterhaltung und Instandsetzung von Grundschulen, Turnhallen, Kindergärten, Altentagesstätten, Bolz- und Kinderspielplätzen
  • Unterhaltung und Instandsetzung von Grün- und Parkanlagen, Kleingartenanlagen und Friedhöfen
  • Standort und Gestaltung von Brunnen, Denkmälern und Kunstwerken
  • Bau, Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Betreuung und Unterstützung von Vereinen und Veranstaltungen der dezentralen Kulturarbeit
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Verkehrsberuhigung, Wohnumfeldverbesserung und Schulwegsicherung
  • Denkmalschutz


Wenn Entscheidungen des Rates den Stadtbezirk berühren (z. B. bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der Festlegung von Schulbezirken und gesamtstädtischer Verkehrsplanung), ist vorher die Bezirksvertretung zu hören. Die Bezirksvertretung hat auch das Recht, sich mit Anträgen und Empfehlungen an den Rat und seine Ausschüsse zu wenden.

Teil des Ganzen

Viele Befugnisse und Rechte kann die Bezirksvertretung nur wahrnehmen, wenn sie das dazu nötige Geld hat. Sie wird deshalb an der Beratung des Haushaltsplanes beteiligt. Bezirksvertretungen sind auch berechtigt, in einer bestimmen Größenordnung über "ihre" Haushaltsmittel selbst zu verfügen. Es besteht auch die Möglichkeit des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides im Stadtbezirk.

Stadtbezirke sind aber nur Teile des Ganzen. Es ist daher selbstverständlich, dass die Bezirksvertretungen sogenannte gesamtstädtische Belange in ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen.

Vorsitzende der Bezirksvertretungen sind die Bezirksvorsteher. Sie stellen für die Sitzungen die Tagesordnungen auf und leiten die Beratungen. Werden im Rat oder in Ausschüssen Anträge und Empfehlungen der Bezirksvertretungen beraten, können die Bezirksvorsteher dort Stellung nehmen. Im Übrigen vertreten sie die Bezirksvertretungen bei repräsentativen Anlässen in den Stadtbezirken.