»Stadtbezirke«
Die Bezirksvertretungen
Während der Rat der Stadt Leverkusen für das zuständig ist, was alle Einwohner in gleichem Maße betrifft (z. B. Gebühren), widmen sich die Bezirksvertretungen den Angelegenheiten in ihren Stadtbezirken. Vieles können sie dabei allein entscheiden, beispielsweise:
- Bau, Unterhaltung und Instandsetzung von Grundschulen, Turnhallen, Kindergärten, Altentagesstätten, Bolz- und Kinderspielplätzen
- Unterhaltung und Instandsetzung von Grün- und Parkanlagen, Kleingartenanlagen und Friedhöfen
- Standort und Gestaltung von Brunnen, Denkmälern und Kunstwerken
- Bau, Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Betreuung und Unterstützung von Vereinen und Veranstaltungen der dezentralen Kulturarbeit
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Verkehrsberuhigung, Wohnumfeldverbesserung und Schulwegsicherung
- Denkmalschutz
Wenn Entscheidungen des Rates den Stadtbezirk berühren (z. B. bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der Festlegung von Schulbezirken und gesamtstädtischer Verkehrsplanung), ist vorher die Bezirksvertretung zu hören. Die Bezirksvertretung hat auch das Recht, sich mit Anträgen und Empfehlungen an den Rat und seine Ausschüsse zu wenden.
Teil des Ganzen
Viele Befugnisse und Rechte kann die Bezirksvertretung nur wahrnehmen, wenn sie das dazu nötige Geld hat. Sie wird deshalb an der Beratung des Haushaltsplanes beteiligt. Bezirksvertretungen sind auch berechtigt, in einer bestimmen Größenordnung über "ihre" Haushaltsmittel selbst zu verfügen. Es besteht auch die Möglichkeit des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides im Stadtbezirk.
Stadtbezirke sind aber nur Teile des Ganzen. Es ist daher selbstverständlich, dass die Bezirksvertretungen sogenannte gesamtstädtische Belange in ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen.
Vorsitzende der Bezirksvertretungen sind die Bezirksvorsteher. Sie stellen für die Sitzungen die Tagesordnungen auf und leiten die Beratungen. Werden im Rat oder in Ausschüssen Anträge und Empfehlungen der Bezirksvertretungen beraten, können die Bezirksvorsteher dort Stellung nehmen. Im Übrigen vertreten sie die Bezirksvertretungen bei repräsentativen Anlässen in den Stadtbezirken.




