»Elektronischer Aufenthaltstitel«
Ab dem 1. September 2011 wird in den Staaten der Europäischen Union der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Damit werden auch in Deutschland die herkömmlichen Titel in Form eines Klebeetiketts abgelöst. Das gilt auch für die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und den Ausweisersatz in Papierform.
Der neue elektronische Aufenthaltstitel hat die Form und Größe einer Kreditkarte. Er ist darüber hinaus mit der Möglichkeit des elektronischen Identitätsnachweises, der sogenannten qualifizierten Signatur und der gespeicherten Fingerabdrücke - wie bei dem neuen elektronischen Personalausweis - ausgestattet. Die bisherigen Aufenthaltstitel verlieren spätestens am 30. April 2021 ihre Gültigkeit und müssen durch den eletronischen ersetzt werden.



