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»Neuer Personalausweis«

Neuer Personalausweis ab 1. November 2010

Eine städtische Mitarbeiterin zeigt den neuen Ausweis im Scheckkartenformat
Eine städtische Mitarbeiterin zeigt den neuen Ausweis im Scheckkartenformat

Am 1. November 2010 werden die neuen elektronischen Personalausweise eingeführt. Der neue Personalausweis ist aber nicht mehr nur Ausweisdokument, sondern auch ein elektronischer Identitätsnachweis. Wer will, kann damit im Internet auch Online-Shopping betreiben oder sich gegenüber Behörden im Zuge des E-Governments sicher ausweisen. Die Nutzung dieser neuen elektronischen Funktionen ist aber vollkommen freiwillig.

Möglich macht die neue Online-Funktion ein Chip im Innern des Ausweises: Auf ihm sind alle persönlichen Daten wie das biometrische Foto, Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum und auf freiwilliger Basis zwei Fingerabdrücke gespeichert. Voraussetzung für die Nutzung des elektronischen Ausweises ist ein heimischer PC und ein Kartenlesegerät, das im Handel gekauft werden kann.

Die Gebühren für den neuen Personalausweis belaufen sich ab dem 1. November 2010 für Antragsteller ab 24 Jahren auf 28,80 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren auf 22,80 Euro.