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Bildungs- und Teilhabepaket

Aktuell: Die Stadt Leverkusen hat eine Information zum Thema erstellt. Auf 12 Seiten ist dargestellt, welche Erstattungen möglich sind und wie Berechtigte diese beantragen können.Die Broschüre können Sie am Ende dieser Seite herunterladen. 

Beispielsweise Ausflüge oder Sportangebote

Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag beziehen, können seit 1. Januar 2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Dazu zählt zum Beispiel das Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte, Beiträge beispielsweise für sportliche und kulturelle Aktivitäten, Ausflüge, Klassenfahrten oder auch Nachhilfe. 
Was genau, wie und wozu welche Anträge gestellt werden können, erfahren Sie am Ende dieser Seite unter dem Link "Leistung für Bildung und Teilhabe".    

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält, für den ist das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung (AGL) Leverkusen die richtige Adresse. Wer Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, richtet seinen Antrag an den Fachbereich Soziales bei der Stadt Leverkusen.

Grundlage dieser Erstattungsmöglichkeit sind die seit 1. Januar 2011 geltenden Gesetzesänderungen der Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) und der Sozialhilfe. Unter dem Titel "Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche" hatte der Bundestag damit mehrheitlich ein sogenanntes "Bildungspaket" beschlossen.

Weitere Informationen

Informationen, Anträge und Ansprechpartner


Ihre Ansprechpartner/Antragsannahme in Leverkusen:


Informationen zum "Bildungspaket" finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).