Fachbereich 61 Stadtplanung und BauaufsichtSymbol für eine Organisation
Im Bereich der Generellen Planung geht es um die Abstimmung der Stadtplanung mit der überörtlichen Planung (Bund, Land) und um längerfristige Planungen. Diese umfassen i.d.R. das gesamte Stadtgebiet oder zumindest größere Teile. Die Stadtentwicklungsplanung erarbeitet mittel- bis langfristige Programme für das Wohnen und Arbeiten in der Stadt. Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der bisherigen Stadtentwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dargestellt. Die Verkehrsentwicklungsplanung analysiert und optimiert das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Individualverkehr und ÖPNV). Städtebauliche Rahmenpläne konkretisieren Zielvorstellungen aus dem Flächennutzungsplan für Teilgebiete der Stadt.
Die städtebauliche Planung hat ihren Schwerpunkt in der Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen . Im Bebbauungsplan werden Art und Maß der baulichen Nutzung rechtsverbindlich festgesetzt. Weiter enthält der Bebauungsplan Regelungen über die überbaubaren Grundstücksflächen und die Art der Bebauung. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld der städtebaulichen Planung ist die Stadterneuerung . Dabei handelt es sich um eine Strategie zur Verbesserung der Strukturen im Stadteil. Zusätzlich werden städtebauliche Projekte bearbeitet.
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