Bezirksvertretungen
- Bau, Unterhaltung und Instandsetzung von Grundschulen, Turnhallen, Kindergärten, Altentagesstätten, Bolz- und Kinderspielplätzen;
- Unterhaltung und Instandsetzung von Grün- und Parkanlagen, Kleingartenanlagen und Friedhöfen;
- Standort und Gestaltung von Brunnen, Denkmälern und Kunstwerken;
- Bau, Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen;
- Betreuung und Unterstützung von Vereinen und Veranstaltungen der dezentralen Kulturarbeit;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Ver-kehrsberuhigung, Wohnumfeldverbesserung und Schulwegsicherung;
- Denkmalschutz.
Wenn Entscheidungen des Rates den Stadtbezirk berühren (z. B. bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der Festlegung von Schulbezirken und gesamtstädtischer Verkehrsplanung), ist vorher die Bezirksvertretung zu hören.
Die Bezirksvertretung hat auch das Recht, sich mit Anträgen und Empfehlungen an den Rat und seine Ausschüsse zu wenden.
Viele Befugnisse und Rechte kann die Bezirksvertretung nur wahrnehmen, wenn sie das dazu nötige Geld hat. Sie wird deshalb an der Beratung des Haushaltsplanes beteiligt. Seit einigen Jahren sind die Bezirksvertretungen auch berechtigt, in einer bestimmten Größenordnung über "ihre" Haushaltsmittel selbst zu verfügen. Als besondere Form der Bürgerbeteiligung besteht auch im Stadtbezirk die Möglichkeit des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides.
Stadtbezirke sind aber nur Teile des Ganzen. Es ist daher selbstverständlich, dass die Bezirksvertretungen sogenannte gesamtstädtische Belange in ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen.
Vorsitzender der Bezirksvertretung ist der Bezirksvorsteher. Er stellt für die Sitzungen die Tagesordnungen auf und leitet die Beratung. Werden im Rat oder in Ausschüssen Anträge und Empfehlungen der Bezirksvertretung beraten, kann er dort Stellung nehmen. Im Übrigen vertritt er die Bezirksvertretung bei repräsentativen Anlässen im Stadtbezirk.



