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Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

Wenn es um eine Beschwerde gegen eine Maßnahme oder Unterlassung der Stadt geht oder um eine Anregung, die in irgendeiner Weise die Stadt betrifft, hat jeder Bürger das Recht sich an den Ausschuss zu wenden. Dieses "Bürgerrecht" ist in der Gemeindeordnung NRW verankert.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Dienstleistung "Anregungen und Beschwerden".

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