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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren ist für die Aufgaben des Fachbereiches Gesundheit und Soziales und des Fachbereiches Kinder und Jugend, soweit nicht der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuständig ist, verantwortlich.
Er entscheidet über:
  • Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen, z. B. Brennstoff- und Weihnachtsbeihilfen, für kinderreiche Familien, zu Schulfahrten
  • Richtlinien über Hilfen für Behinderte, z. B. Fahrdienst
  • die Förderung der offenen Altenhilfe, der ambulanten sozialen Dienste, besonderer Personengruppen und Selbsthilfegruppen
  • Vergünstigungen für besondere Personenkreise
  • Zuschüsse an Verbände, Heime, Beratungsstellen nach § 218 StGB und sonstige Einrichtungen der freien Wohlfahrt
  • besondere Hilfen für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge
  • Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Impfaktionen

Leitung

Gliederung