Bau- und Planungsauschuss
Der Bau- und Planungsausschuss berät alle grundsätzlichen und wichtigen Angelegenheiten der Planung und Stadtentwicklung. Er ist bei allen wichtigen städtischen Hoch- und Tiefbauvorhaben, von der Projektierung bis zur Ausführung einzuschalten.
Außerdem beschließt er:
Außerdem beschließt er:
- Grundlagen, die für die Erstellung von Stadt- und Fachentwicklungsplanungen relevant sind
- die Vorbereitung von Konzeptionen zur Energiepolitik
- über Entscheidungen über Anträge auf Entlassung aus der Denkmalliste, denen nicht entsprochen werden soll
- die Aufstellung und Fortschreibung des Denkmalpflegeplanes (§ 25 DSchG)
- die Gewährung von Leistungen (§ 35 DSchG) und Durchführung städt. Maßnahmen zum Denkmalschutz, soweit ein Betrag von 10.000 € überschritten wird
- Maßnahmen zur Vorbereitung, Änderung und Ergänzung des Landschaftsplanes
- konstruktiv-technische Einzelmaßnahmen bei der Durchführung von überbezirklichen Hoch- und Grünflächen-Baumaßnahmen
- Grundsätze zur Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen, Forsten, Straßenbegleitgrün und Hochbauten
- Planungsrechtliche Befreiungen bzw. Genehmigungen gem. §§ 31 Abs. 2, 34 und 35 Abs. 2 BauGB
Gliederung
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Politische Gremien
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Ausschüsse
- Bau- und Planungsauschuss
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