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Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss befasst sich insbesondere mit folgenden Aufgaben:

1. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe,

2. Jugendhilfeplanung einschl. der Bedarfsplanung nach § 10 GTK

3. Förderung der freien Jugendhilfe

4. Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich des Fachbereiches Kinder und Jugend.

5. Entscheidungen und Genehmigungen nach § 25 GTK

6. Die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen

7. Die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für den Ausschuss und die Kammer für Kriegsdienstverweigerer

8. Die Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe

9. Anhörung vor der Berufung der Leiterin/des Leiters der Verwaltung des Fachbereiches Kinder und Jugend

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