Sprungmarken

Verbraucherschutz 

Für alle Verbraucher besteht die Möglichkeit gekaufte Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände zur Begutachtung vorzulegen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht der berechtigten Verbrauchererwartung entsprechen.
  • Überblick

    Wenn  mangelhafte, d.h. schimmelige, untypisch riechende oder schmeckende oder in anderer Weise auffällige Lebensmittel verkauft wurden, sollten diese zunächst beim Verkäufer oder beim Hersteller reklamiert werden. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, kann die amtliche Lebensmittelüberwachung eingeschaltet werden.

    Bei Verbraucherbeschwerden ist das zu untersuchende Produkt mitzubringen. Es kann bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen abgegeben werden.

    Vor Ort sind Angaben über Datum und Ort des Produkterwerbs und über die aufgetretenen Beschwerden zu machen.

    Ähnliche Produkte

    Kontakt

    Kontaktdaten
    Telefon  (02233) 96839-100
    Internet  http://www.cvua-rheinland.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Gebühren

    Da die Überprüfung im Handel erworbener, zweifelhafter Erzeugnisse von allgemeinem Interesse ist, wird die Untersuchung und Begutachtung kostenlos durchgeführt.

  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen