Zur Hauptnavigation springen ι Zur Zielgruppennavigation springen ι Zur Suchmaschine springen ι Zum Inhalt springen ι Zur rechten Infobox springen ι


Leverkusen für...

Schnelleinstieg

Schnelleinstieg

Schnelleinstieg


Stadtverwaltung

Anschrift:
Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Telefonzentrale: (0214)406-0
Fax: (0214)406-1172
Behördenrufnummer: 115 
Mail Stadtverwaltung

Öffnungszeiten

Pressestelle

Pressemitteilungen

Bürgerservice online

Ratsinformationssystem

Onlineformular an die Verwaltung

Öffentliche Aufträge

Amtsblatt

Satzungen und Gebühren

Statistiken

Wunschkennzeichen online

Zur Reservierung (extern)

Städte-Aktionsbündnis

Info zum Aktionsbündnis

Logo des Aktionsbündnisses

neue bahnstadt opladen

Logo mit Link neue bahnstadt opladen

1:0 für's Ehrenamt

Logo und Link Ehrenamt

LandeshundegesetzSymbol für eine Dienstleistung

Nach dem Landeshundegesetz gelten für die Halter aller Hunde bestimmte Pflichten.

Allgemeine Pflichten:

  • Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
  • In bestimmten Bereichen und bei bestimmten Anlässen gilt ein Anleingebot.
  • Grundsätzlich ist es verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden.

Besondere Vorschriften:

  • Erlaubnispflicht für die Haltung von Hunden der Kategorien "gefährliche Hunde" und Hunde bestimmter Rassen" sowie deren Kreuzungen
  • Anzeigepflicht für die Haltung großer Hunde
  • Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für "gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen"
  • Möglichkeit der Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht
  • Sachkundenachweis für Halter aller Hunde (Ausnahme: kleine Hunde)
  • Nachweispflicht für die Zuverlässigkeit des Halters durch ein Führungszeugnis
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip

 

Nähere Informationen zum Thema Landeshundegesetz können  hier abgerufen werden.