Lärmschutz
Als Lärm bezeichnen wir unerwünschten Schall. Jedes Geräusch, das wir wahrnehmen, ist physikalisch gesehen zunächst einmal Schall. Wird es von uns als belästigend wahrgenommen, wird der Schall zum Lärm. Eine dauerhafte Lärmbelastung durch Verkehr, Bauarbeiten, laute Musik etc. kann gesundheitsgefährdend sein.
Je nach seinem Verursacher sind verschiedene Behörden für die Überwachung von Lärm zuständig. Einzelheiten erfahren Sie bei den genannten Ansprechpartnern sowie im Faltblatt "Lärm von A bis Z", die Sie unter "Downloads/Links" ansehen oder herunterladen können



