Zur Hauptnavigation springen ι Zur Zielgruppennavigation springen ι Zur Suchmaschine springen ι Zum Inhalt springen ι Zur rechten Infobox springen ι


Leverkusen für...

Schnelleinstieg

Schnelleinstieg

Schnelleinstieg

Stadtverwaltung

Anschrift:
Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Telefonzentrale: (0214)406-0
Fax: (0214)406-1172
Behördenrufnummer: 115 
Mail Stadtverwaltung

Öffnungszeiten

Pressestelle

Pressemitteilungen

Bürgerservice online

Ratsinformationssystem

Onlineformular an die Verwaltung

Öffentliche Aufträge

Amtsblatt

Satzungen und Gebühren

Statistiken

Wunschkennzeichen online

Zur Reservierung (extern)

Städte-Aktionsbündnis

Info zum Aktionsbündnis

Logo des Aktionsbündnisses

neue bahnstadt opladen

Logo mit Link neue bahnstadt opladen

1:0 für's Ehrenamt

Logo und Link Ehrenamt

Lärmschutz

Als Lärm bezeichnen wir unerwünschten Schall. Jedes Geräusch, das wir wahrnehmen, ist physikalisch gesehen zunächst einmal Schall. Wird es von uns als belästigend wahrgenommen, wird der Schall zum Lärm. Eine dauerhafte Lärmbelastung durch Verkehr, Bauarbeiten, laute Musik etc. kann gesundheitsgefährdend sein.

Je nach seinem Verursacher sind verschiedene Behörden für die Überwachung von Lärm zuständig. Einzelheiten erfahren Sie bei den genannten Ansprechpartnern sowie im Faltblatt "Lärm von A bis Z", die Sie unter "Downloads/Links" ansehen oder herunterladen können