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Fischereischein 

Wenn Sie in Deutschland angeln möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. 

  • Überblick

    Diesen erhalten Sie bei der Verwaltung Ihres Wohnortes.
    Zusätzlich benötigen Sie einen Erlaubnisschein für das Gewässer, in dem Sie angeln wollen. Ansprechpartner ist der Fischereiberechtigte für das Gewässers (zum Beispiel der  Eigentümer oder Angelsportverein) oder die Fachgeschäfte für Angelsport ( zum Beispiel für den Rhein).

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    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Unterlagen

    Der Fischereischein wird ausgestellt nach Vorlage :

    • des Prüfungszeugnisses der Fischerprüfung oder des vorhandenen Fischereischeines (bei Fischereischeinen, die nicht in Leverkusen ausgestellt wurden, ist immer die Vorlage des Prüfungszeugnisses erforderlich)
    • eines Passbildes
    • eine Verlängerung des Fischereischeines ist frühestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich

     

    Gebühren

    • Fischereischein für ein Jahr: 16,-- Euro
    • Fischereischein für fünf Jahre: 48,-- Euro
    • Jugendfischereischein (1 Jahr): 8,-- Euro

    Zahlungsart

    Die Gebühren können nur mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

    Rechtsgrundlagen

    • Landesfischereigesetz Nordrhein Westfalen
    • Landesfischereiordnung Nordrhein Westfalen
    • Fischerprüfungsordnung Nordrhein Westfalen
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sara Mettmann

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