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Gaststättenlärm

Ordnung - Gaststättenlärm 

  • Überblick

    Verantwortlich für die Verhinderung unzumutbarer Lärmbelästigungen -  wie zum Beispiel lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie zu laute Musik-  ist in erster Linie die Gastwirtin oder der Gastwirt.

    Ansprechpartner tagsüber:
    Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
    Telefon: 0214/406-36111 

    Nachts:
    Polizei Telefon: 0221/229-0

    Weitere Informationen zu Lärmschutz in Gaststätten und Biergärten finden Sie unter Downloads/Links.

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