Ordnung - Gaststättenlärm
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Überblick
Verantwortlich für die Verhinderung unzumutbarer Lärmbelästigungen - wie zum Beispiel lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie zu laute Musik- ist in erster Linie die Gastwirtin oder der Gastwirt.
Ansprechpartner tagsüber:
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Telefon: 0214/406-36111
Nachts:
Polizei Telefon: 0221/229-0
Weitere Informationen zu Lärmschutz in Gaststätten und Biergärten finden Sie unter Downloads/Links. -
Downloads / Links
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