Sprungmarken

Jagdschein 

Wenn Sie auf die Jagd gehen möchten, brauchen Sie einen gültigen Jagdschein.

 

  • Überblick

    Diesen erhalten Sie für ein, zwei oder drei Jahre. Daneben gibt es auch Tagesjagdscheine, die eine Geltungsdauer von zwei Wochen haben.

    Jugendjagdscheine werden für Jugendliche ausgestellt, die eine Jägerprüfung abgelegt haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

    Bitte vereinbaren Sie zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines einen Termin bei der Unteren Jagdbehörde unter der unten genannten Rufnummer.

    Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern werden Waffenbesitzkarten in Nordrhein-Westfalen bei den örtlichen Polizeidienststellen geführt.

    Ähnliche Produkte

    Kontakt

    Kontaktdaten
    Telefon  (0214) 406-3241

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Unterlagen

    • Haftpflicht-Versicherungsbescheinigung mit Gültigkeit für die Dauer der Gültigkeit des Jagdscheines 
    • Passfoto
    • Personalausweis
    • EC-Karte
    • Jägerprüfungszeugnis

    Gebühren

    Jagdscheine / Falknerjagdscheine für:

    Erwachsene:

    3 Jahre                      65,00 € / 35,00 €

    2 Jahre                      50,00 € / 30,00 €

    1 Jahr                        35,00 € / 20,00 €

    Tagesjagdschein       15,00 € / 15,00 €

     

    Jugendliche:

    3 Jahre                      35,00 € / 25,00 €

    2 Jahre                      30,00 € / 20,00 €

    1 Jahr                        20,00 € / 15,00 €

    Tagesjagdschein       15,00 € / 15,00 €    

    Rechtsgrundlagen

    • Bundesjagdgesetz 
    • Landesjagdgesetz NW
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Annalena Steinsträßer

Vielen Dank fürs Teilen