Jagdschein
Wenn Sie auf die Jagd gehen möchten, brauchen Sie einen gültigen Jagdschein.
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Überblick
Diesen erhalten Sie für ein, zwei oder drei Jahre. Daneben gibt es auch Tagesjagdscheine, die eine Geltungsdauer von zwei Wochen haben.
Jugendjagdscheine werden für Jugendliche ausgestellt, die eine Jägerprüfung abgelegt haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
Bitte vereinbaren Sie zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines einen Termin bei der Unteren Jagdbehörde unter der unten genannten Rufnummer.
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern werden Waffenbesitzkarten in Nordrhein-Westfalen bei den örtlichen Polizeidienststellen geführt.
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Kontakt
Kontaktdaten Telefon (0214) 406-3241 Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Unterlagen
- Haftpflicht-Versicherungsbescheinigung mit Gültigkeit für die Dauer der Gültigkeit des Jagdscheines
- Passfoto
- Personalausweis
- EC-Karte
- Jägerprüfungszeugnis
Gebühren
Jagdscheine / Falknerjagdscheine für:
Erwachsene:
3 Jahre 65,00 € / 35,00 €
2 Jahre 50,00 € / 30,00 €
1 Jahr 35,00 € / 20,00 €
Tagesjagdschein 15,00 € / 15,00 €
Jugendliche:
3 Jahre 35,00 € / 25,00 €
2 Jahre 30,00 € / 20,00 €
1 Jahr 20,00 € / 15,00 €
Tagesjagdschein 15,00 € / 15,00 €
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz NW
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Annalena Steinsträßer Organisationseinheiten