Lärm an Freizeit-/Sportanlagen
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Überblick
Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen
Die Betreiberinnen und Betreiber einer Freizeitanlage oder die Organisatoren einer Veranstaltung müssen dafür Sorge tragen, dass die Nachbarn nicht durch lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie durch zu laute Musik erheblich belästigt werden.
Ansprechpartner:
Tagsüber:
Stadt Leverkusen,
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,
Telefon: 0214 / 406-36131 (Herr Nachtsheim)
Nachts:
Polizei
Telefon: 0221/229-0
Bei dauerhaften Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen sowie vor oder nach einer Veranstaltung
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Leverkusen,
Fachbereich Umwelt,
Untere Immissionsschutzbehörde
Stefan Lauterbach
Möchten Sie eine Musikanlage außerhalb geschlossener Räume betreiben, dann müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Termin eine Musikgenehmigung beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie hier.Lärm durch Sport- und Schießstätten
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Leverkusen,
Fachbereiches Umwelt,
Untere Immissionsschutzbehörde
Stefan Lauterbach oder Claus-Dieter Ruhm