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Lärm an Freizeit-/Sportanlagen

Lärm an Freizeit-/Sportanlagen 

  • Überblick

    Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen

    Die Betreiberinnen und Betreiber einer Freizeitanlage oder die Organisatoren einer Veranstaltung müssen dafür Sorge tragen, dass die Nachbarn nicht durch lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie durch zu laute Musik erheblich belästigt werden.

    Ansprechpartner:
    Tagsüber:
    Stadt Leverkusen,
    Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,
    Telefon: 0214 / 406-36131 (Herr Nachtsheim)

    Nachts:
    Polizei
    Telefon: 0221/229-0

    Bei dauerhaften Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen sowie vor oder nach einer Veranstaltung

    Ansprechpartner:
    Stadtverwaltung Leverkusen,
    Fachbereich Umwelt,
    Untere Immissionsschutzbehörde
    Stefan Lauterbach

    Möchten Sie eine Musikanlage außerhalb geschlossener Räume betreiben, dann müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Termin eine Musikgenehmigung beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

    Lärm durch Sport- und Schießstätten
    Ansprechpartner:
    Stadtverwaltung Leverkusen,
    Fachbereiches Umwelt,
    Untere Immissionsschutzbehörde
    Stefan Lauterbach  oder Claus-Dieter Ruhm 

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