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Lärmaktionsplan 

  • Überblick

    Umgebungslärm 
    Lärmbelastung stellt heute eines der größten Umweltprobleme dar. Das gilt auch für Leverkusen als Teil des Ballungsraumes Rhein-Ruhr mit Straßen-, Schienen- und Wasserverkehrsachsen von europäischer Bedeutung sowie zwei internationalen Verkehrsflughäfen. Die Metropolregion Rhein/ Ruhr zählt mit 10 Mio. Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von 1.400 Einwohner/km² zu den am dichtesten besiedelten Regionen in der Europäischen Union. Daher ist hier eine besonders hohe Lärmbetroffenheit gegeben. Die Europäische Union verabschiedete 2002 eine Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Sie wurde 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. "Umgebungslärm" sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden. 

    Lärmkartierung 
    2023 wurden von der Stadt Leverkusen die Lärmquellen "öffentlicher Straßenverkehr" und "Industrieanlagen" kartiert. Für diese ist sie zuständig. Die Daten wurden an das Land NRW übermittelt und dort veröffentlicht. Die Kartierung des öffentlichen Schienenlärms erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt.

    Lärmaktionsplan
    Mit Lärmaktionsplänen (LAP) sollen die Kommunen die Lärmprobleme mindern. Ruhige Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in NRW ein 24-Stunden-Pegel (LDEN) von ≥ 70 dB(A) und/ oder ein Nachtpegel (LNight) von ≥ 60 dB(A).

    Der Lärmaktionsplan soll unter anderem folgende Themen beinhalten:
    • Verkehrsplanerische Maßnahmen, wie Minderung oder Verlagerung des Verkehrsaufkommens.
    • Bauliche Maßnahmen, wie Erneuerung des Fahrbahnbelags oder Aufbringen von lärmarmen Fahrbahndecken.
    • Verkehrssteuernde Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitliche Beschränkungen des Schwerlastverkehrs.
    • Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie der Bau beziehungsweise die Erhöhung einer Schallschutzwand.

    Dabei sind Maßnahmen vorzuziehen, die bereits die Entstehung von Lärm verhindern.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Stefan Becher vorbeugender Lärmschutz

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