Lärm durch Veranstaltungen
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Überblick
Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen
Betreiber einer Freizeitanlage oder Organisatoren einer Veranstaltung müssen dafür Sorge tragen, dass die Nachbarn nicht durch lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie durch zu laute Musik erheblich belästigt werden.
Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter "Details".Möchten Sie eine Musikanlage außerhalb geschlossener Räume nutzen? Dann müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Termin eine Musikgenehmigung beantragen.
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Hinweise
Lärm durch Freizeitanlagen oder Veranstaltungen
Tagsüber:
Herr Nachtsheim
Nachts:
Polizei (Rufnummer: 110)Bei dauerhaften Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen sowie vor oder nach einer Veranstaltung
Herr LauterbachLärm durch Sport- und Schießstätten
Herr Lauterbachoder
Herr Ruhm -
Kontakt
Organisationseinheiten