Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag müssen alle Bundesbürger einen Personalausweis haben. Das gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.
Ab dem 1. Oktober 2011 kann unter der Rufnummer 0214 406 - 3323 ein fester Termin für die Beantragung von Ausweisdokumenten im Bürgerbüro vereinbart werden. Verbindliche Termine werden zunächst bis auf weiteres montags, in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr und freitags, in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr angeboten.
Der Personalausweis wird im Bürgerbüro am Hauptwohnsitz beantragt.
Ein persönlicher Termin ist nur bei der Antragstellung erforderlich.
Abgeholt werden kann der Ausweis auch durch einen Bevollmächtigten.
Mitwirkung der Eltern und Kinder:
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Bei Beantragung und Abholung des Personalausweises vor dem 16. Geburtstag müssen beide Elternteile den Personalausweisantrag unterschreiben.
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Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie des betreffenden Elternteiles möglich.
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Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss (nach der Scheidung) oder bei ledigen Müttern: Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Bringen Sie bitte Ihr Kind mit, wenn Sie für es einen Personalausweis beantragen
Unterlagen
- Alter Personalausweis
Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen.
- Neues biometrisches Passfoto
Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro
(Passbildautomat vorhanden im Foyer des Bürgerbüro Stadtmitte, 4. Etage Rathaus)
- Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging.
- Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein
falls keine Ausweisdokumente vorhanden oder verloren sind.
Gebühren
Hinweis: Keine Gebührenbefreiung mehr für den ersten Personalausweis.
- 28,80 Euro:
Antragstellende Person ab 24 Jahren
(10 Jahre gültig)
- 22,80 Euro:
Antragstellende Person unter 24 Jahren
(6 Jahre gültig)
- 10,00 Euro:
vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis
Weitere Gebührenregelungen:
- Gebührenfrei:
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres
- 6 Euro:
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Gebührenfrei:
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
- 6 Euro:
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)*
- Gebührenfrei:
Ändern der Anschrift bei Umzügen
- Gebührenfrei:
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- 6 Euro:
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Festlegung durch Anbieter:
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates
*Ändern der PIN mit eigenem Kartenlesegerät ist jederzeit möglich.
Lieferzeit/Abholung:
- Antragsteller muss Schreiben der Bundesdruckerei abwarten.
Dies ist die Mitteilung über die 5-stellige PIN, der PUK und dem Sperrkennwort.
Das Schreiben kommt per Post.
- Abholung auch durch Bevollmächtigten möglich -
mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und altem Personalausweis des Antragstellers
Zahlungsart
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.