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Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag müssen alle Bundesbürger einen Personalausweis haben. Das gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden. 

Ab dem 1. Oktober 2011 kann unter der Rufnummer 0214 406 - 3323 ein fester Termin für die Beantragung von Ausweisdokumenten im Bürgerbüro vereinbart werden. Verbindliche Termine werden zunächst bis auf weiteres montags, in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr und freitags, in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr angeboten.

Der Personalausweis wird im Bürgerbüro am Hauptwohnsitz beantragt.

Ein persönlicher Termin ist nur bei der Antragstellung erforderlich.
Abgeholt werden kann der Ausweis auch durch einen Bevollmächtigten. 

Mitwirkung der Eltern und Kinder:

  • Bei Beantragung und Abholung des Personalausweises vor dem 16. Geburtstag müssen beide Elternteile den Personalausweisantrag unterschreiben. 
  • Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie des betreffenden Elternteiles möglich.
  • Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss (nach der Scheidung) oder bei ledigen Müttern: Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Bringen Sie bitte Ihr Kind mit, wenn Sie für es einen Personalausweis beantragen