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Eheschließung im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis

Manche Staaten fordern bei einer Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis, das durch das Standesamt des Wohnsitzes ausgestellt wird.

Welche Unterlagen dafür im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erfahren Sie bei Ihrer/Ihrem Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Standesamt.

Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen vorgenommen worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung informieren, welche Urkunden und sonstige Unterlagen Sie benötigen. Auskunft darüber geben Ihnen ausschließlich die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland. Das Standesamt Leverkusen kann Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen.

Tipp:
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen, zum Beispiel mit einer Apostille oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.

Wenn mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt einen Termin vereinbaren und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).