Anmeldung oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes
Sie ziehen nach Leverkusen zu oder Sie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich bei uns an- oder ummelden.
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Überblick
Um einen Termin vorab dafür zu beantragen, folgen Sie bitte dem Link zur Terminvergabe online.
Die An- oder Ummeldung muss persönlich im Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Zu- oder Umzug erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen den Antrag stellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Für diesen Fall ist eine Vollmacht sowie Personalausweis oder Pass des Vertreters vorzulegen. Ganz wichtig ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular finden Sie unter Download/Links.
Sollten Sie aus dem Ausland zu- oder erneut zuziehen, müssen alle zuziehenden Personen (auch Kinder) persönlich zur Anmeldung erscheinen.
Falls Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie auch die Geburtsurkunden der zuziehenden minderjährigen Kinder vorzulegen. Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten staatlich anerkannten Übersetzer erfolgen. Übersetzungen aus dem Ausland können nicht akzeptiert werden.
Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie im "Merkblatt zur Anmeldung eines Wohnsitzes" unter Download/Links.Ähnliche Produkte
Öffnungszeiten
Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:
montags und dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet.
Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf -
Details
Unterlagen
Benötigt werden von jeder anzumeldenden Person:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis (Änderung der Anschrift)
- Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Kinderausweis - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde
Bei Zuzug/Wiederzuzug aus dem Ausland zusätzlich:
- Auszug aus dem Eheregister oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunden - bei minderjährigen Kindern
Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen!
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten staatlich anerkannten Übersetzer erfolgen. Übersetzungen aus dem Ausland können nicht akzeptiert werden.Gebühren
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
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Downloads / Links
Merkblätter
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Kontakt
Organisationseinheiten