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Beurkundung einer Geburt 

Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen.

  • Überblick

    Kommt Ihr Kind in einem Leverkusener Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab. Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.

    Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen die Anzeige der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Leverkusen erleichtern. Für die Beurkundung Ihres Kindes ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

    Das Krankenhaus wird die komplett auszufüllende Geburtsanzeige, die Sie als Eltern auf der Rückseite unterschreiben müssen, dem Standesamt  mit den erforderlichen Originalurkunden zustellen.

    Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Sollte eine Namensänderung, die sich nicht aus den vorzulegenden Urkunden ergibt, stattgefunden haben, so legen Sie bitte eine Bescheinigung darüber vor.

    Im Anschluss daran können Sie einzeln bzw. gemeinsam vorsprechen.

    Bringen Sie bitte die Personalausweise bzw. bei Nicht-EU-Staatsangehörigen die Reisepässe mit.

    Bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Vorsprache beider Elternteile zu empfehlen, da ansonsten unter Umständen ein zweiter Besuch notwendig werden kann.

    Bitte legen Sie dem Krankenhaus folgende Originalurkunden vor:

    1. Eltern sind miteinander verheiratet

    • Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
    • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch)

    2. Eltern sind nicht miteinander verheiratet

    a) Mutter ist ledig

    • Geburtsurkunde

    b) Mutter ist geschieden oder verwitwet

    • Eheurkunde der letzten Ehe sowie Geburtsurkunde oder
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
    • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch)                                                                                       jeweils mit Auflösungsvermerk bzw. zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

    c) Mutter ist verheiratet, Ehemann ist nicht Vater des Kindes

    • Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
    • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch)

    d) Vater

    • Geburtsurkunde

    Wenn bereits eine Vaterschaftsanerkennung bzw. eine Sorgerechtserklärung abgegeben worden ist, so überlassen Sie diese ebenso dem Krankenhaus. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch unmittelbar bei der Beurkundung der Geburt abgegeben werden (gemeinsame Vorsprache im Standesamt erforderlich). Bei Erteilung des Familiennamens des Vaters ist ebenfalls eine gemeinsame Vorsprache erforderlich.

    Die Nichtvorlage von Urkunden kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

     

    Öffnungszeiten

    Siehe Merkblatt oben im Text.



  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Standesamt

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