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Elektronischer Aufenthaltstitel 

Bundesweit wurden seit 1. September 2011 herkömmliche Aufenthaltstitel in Form von Klebeetiketten in Pässen und Passersatzpapieren durch den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abgelöst. Die Einführung erfolgte aufgrund von EU-Verordnungen mit Verpflichtung für alle  Mitgliedsstaaten.

  • Überblick

    Der eAT hat die Form und Größe einer Kreditkarte bzw. eines aktuellen Bundespersonalausweises. Ein integrierter Chip enthält einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen. Der eAT dokumentiert ausschließlich den aufenthaltsrechtlichen Status und ist nur in Verbindung mit dem im eAT genannten Pass oder Passersatz gültig.

    Bitte beachten Sie:

    • Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich bei der Abteilung Integration und Zuwanderung vorsprechen.
    • Alleinige Beantragung ab 16 Jahre
    • der Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, dies dauert meist 4 bis 6 Wochen
    • bei bereits abgelaufenen Aufenthaltstitel kann im Einzelfall zur Überbrückung eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden
    • Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    • die Verwaltungsgebühr ist bei der Beantragung zu zahlen

    Info Abholen des eAT:

    Wer den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nur abholen möchte, braucht ab sofort keinen Termin mehr.
    Das Abholen im Rathaus ist zu folgenden Zeiten möglich:
    - Montags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 14:45 Uhr
    - Dienstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 15:45 Uhr
    - Donnerstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 17:45 Uhr
    - Freitags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr

    Wichtig: Der Titel muss persönlich abgeholt werden und der Brief mit der PIN (Brief der Bundesdruckerei), der Pass und das bisherige Dokument müssen mitgebracht werden. Ohne Vorlage der Dokumente kann keine Ausgabe erfolgen.

     

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen per Telefon: (0214) 406 - 33388 oder per Mail: 333-ABHstadt.leverkusende

  • Details

    Unterlagen

    - gültiger Nationalpass
    - aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
    - bei Erstantrag zweckentsprechendes Visum
    - Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    - Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes

    Gebühren

    Die Gebühren für die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels sind unterschiedlich je nach Aufenthaltszweck und können auf Nachfrage mitgeteilt werden.
    Die Höhe kann in der Aufenthaltsverordnung nachgelesen werden (§§ 44 bis 54 AufenthV).

    Zahlungsart

    Zahlung in bar oder mit EC-Karte und PIN.

    Bearbeitungsdauer

    Der Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei eine PIN-Brief. Sobald dieser vorliegt, kann der eAT rund drei Tage später bei der Ausländerbehörde (Abteilung Integration und Zuwanderung) im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, in der City Wiesdorf abgeholt werden.

    Das Abholen ist zu folgenden Zeiten möglich:
    - Montags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 14:45 Uhr
    - Dienstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 15:45 Uhr
    - Donnerstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 17:45 Uhr
    - Freitags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr

    Wichtig: Der Titel muss persönlich abgeholt werden und der Brief mit der PIN (Brief der Bundesdruckerei), der Pass und das bisherige Dokument müssen mitgebracht werden. Diese Dokumente sind nötig, damit der neue Titel ausgegeben werden kann. 

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Ausländerwesen Front-Office

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