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Führungszeugnis 

Das Führungszeugnis gibt Auskunft über eingetragene rechtskräftige Verurteilungen und sonstige nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgesehene Eintragungen.
  • Überblick

    Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgerbüro, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Leverkusen gemeldet sind. Bis zum 18. Geburtstag kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter einen Antrag für Sie stellen. Sie können auch ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro vorsprechen.

    Falls Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt werden. In diesem Fall muss der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich (von einem Bediensteten einer Gemeindebehörde oder einem Notar Ihrer Wahl) beglaubigt sein.
    Bei dieser Form der Antragstellung müssen Sie neben den persönlichen Daten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) auch angeben, ob Sie das Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen.
    Dafür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.
    Möchten Sie das Führungszeugnis vor Weiterleitung an die Behörde einsehen, müssen Sie das Amtsgericht angeben, bei dem das Führungszeugnis hinterlegt werden soll.
    Fügen Sie bitte Ihrem schriftlich gestellten Antrag die erforderliche Gebühr von 13 Euro bei (z.B. als Verrechnungsscheck).

    Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt.
    Im Normalfall dauert die Bearbeitung etwa zwei bis drei Wochen.
    Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
    Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Führungszeugnis direkt online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Vorausgesetzt, Sie haben einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, beide jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Info dazu unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de     

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    Öffnungszeiten

    Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:

    montags und dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr
    donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
    freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet.

    Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf 

  • Details

    Unterlagen

    • Personalausweis , Reisepass, Nationalpass oder Kinderreisepass (mit Lichtbild)
    • Verwendungszweck - muss bei der Beantragung angegeben werden.
    • Für einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
    • Zur Vorlage bei einer Behörde:
      die genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird.
    • gegebenenfalls Aktenzeichen

    Gebühren

    • 13,- €.

    Zahlungsart

    Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
    Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 € beifügen.

  • Kontakt

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