Kfz - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Die Halterin oder der Halter hat den Namen geändert.
Der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind auszutauschen bzw. zu berichtigen, wenn sich der Name geändert hat.
Die Änderung wird z. B. nach Heirat, Scheidung, Einbürgerung oder Umbenennung bei Firmen, erforderlich.
Hinweis:
Evtl. sind weitere Dokumente zu ändern. Informationen hierzu können unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite abgerufen werden!
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Stammbuch, wenn der Personalausweis oder Pass noch nicht geändert ist
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma angemeldet ist)
- Auszug aus dem Vereinsregister und Ausweis des oder der Vorsitzenden (wenn das Fahrzeug auf einen Verein angemeldet ist)
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 11,70 €
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zuständige Mitarbeiter
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Bagdatlioglu-Denizer, Sidika
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Claaßen, Ramona
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Dietz, Edith
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Eimer, Jörg
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Farsen-Ruland, Thomas
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Franke, Sigrid
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Interno, Fiora
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Sando, Helga
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Scheuvens, Andrea
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Schon, Michaela
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Team Zulassung
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Ullmann, Silvia
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