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Kfz - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Die Halterin oder der Halter hat den Namen geändert.

Der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind auszutauschen bzw. zu berichtigen, wenn sich der Name geändert hat.

Die Änderung wird z. B. nach Heirat, Scheidung, Einbürgerung oder Umbenennung bei Firmen, erforderlich.

Hinweis:

Evtl. sind weitere Dokumente zu ändern. Informationen hierzu können unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite abgerufen werden!