Veranstaltungen im Stadtgebiet - Sondernutzungen und Mietverträge
Veranstaltungen in Fußgängerzonen, Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (Radsportveranstaltungen, Laufveranstaltungen, Trödelmärkte, Straßenfeste, Polterabend, Karnevalsveranstaltungen, Schützenumzüge, u. s. w.)
Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 49, Antragstellung in einfacher Ausfertigung 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.



