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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren 

Den Antrag für das begleitete Fahren können Sie frühestens sechs Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen.

  • Überblick

    Nachdem Sie die praktische Fahrprüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Zwischenbescheinigung. Mit dieser dürfen Sie mit den eingetragenen Begleitpersonen ein Kraftfahrzeug führen.

    Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Bescheinigung auch alleine Auto fahren.
    Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Ihrem 18. Geburtstag von uns automatisch auf dem Postweg zugeschickt.
    Die Zwischenbescheinigung bleibt gültig, bis Sie Ihren Kartenführerschein erhalten haben, maximal bis zu drei Monate nachdem Sie Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Öffnungszeiten

    Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

  • Details

    Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Anerkannte Sehteststellen sind der Technische Überwachungsverein (TÜV), Optiker oder Augenärzte. Die Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
    • eine Erste-Hilfe-Bescheinigung. Die Schulungsbestätigung ist unbegrenzt gültig.
    • eine Anmeldebestätigung der ausbildenden Fahrschule oder eine Kopie des Ausbildungsvertrags
    • einen Antrag auf Teilnahme am Modell "begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
    • den original Führerschein aller Begleitpersonen
    • den original Personalausweis oder Reisepass aller Begleitpersonen

    Gebühren

    • 44,40 €
    • 13,30 € je eingetragener Begleitperson
    • 7, 70 € für die Prüfbescheinigung

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrerlaubnis-Verordnung
    • Straßenverkehrsgesetz
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Führerscheinstelle

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