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Führerschein - Umtausch 

Die grauen oder rosafarbenen Führerscheine im Papierformat müssen bundesweit gegen den einheitlichen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind nach Geburtenjahrgängen gestaffelt.

  • Überblick

    Bitte beachten Sie:

    Bis zum 19.01.2025 läuft die Frist zum Umtausch für die Führerschein-Inhaber der Geburtsjahre 1971 bis 1998. 

    Einen Termin zum Umtausch bei der Führerscheinstelle können Sie hier online buchen. 

    Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage sind folgende Daten unbedingt erforderlich: Name, Vorname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum und Ausstellungsdatum des Führerscheins. Falls Ihr Führerschein nicht in Leverkusen ausgestellt wurde, muss eine Karteikarten-Abschrift von der damals ausstellenden Behörde/Stadt angefordert werden. Wurde der Führerschein im alten Rhein-Wupper-Kreis (Opladen) ausgestellt, muss die Abschrift vom Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgestellt werden.

    Der Papierführerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und wieder ausgehändigt. Den neuen Kartenführerschein erhalten Sie postalisch auf direktem Weg von der Bundesdruckerei. 

    Der neue Führerschein kann auch per Express bestellt werden. Dann ist der Führerschein bereits innerhalb von circa drei bis fünf Tagen erhältlich. Für die Express-Bestellung entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,50 Euro.

    Die alten Fahrerlaubnisklassen 2 (Lastkraftwagen) und Teile der Klasse 3 (Personenkraftwagen mit Anhänger als Gesamtkombination mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 12 Tonnen) sind bis zum 50. Lebensjahr befristet. Sind Sie also Inhaber einer oder beider Klassen, haben das 50. Lebensjahr erreicht und möchten weiterhin die Fahrzeuge der Klasse 2 und/oder 3 führen, dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Dazu sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte beachten Sie dann das Produkt Führerschein - Verlängerung.

    Fristen für den Umtausch von Führerscheinen

    Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31.12.1998 (Papierführerscheine) gilt das Geburtsjahr des Inhabers: 

    • vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
    • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
    • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
    • 1971 bis 1998: Umtausch bis 19.01.2025

    Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 (Kartenführerscheine) gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

    • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
    • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
    • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
    • 2008: Umtausch bis 19.01.2029
    • 2009: Umtausch bis 19.01.2030
    • 2010: Umtausch bis 19.01.2031
    • 2011: Umtausch bis 19.01.2032
    • 2012-18.01.2013: Umtausch bis 19.01.2033

    Öffnungszeiten

    Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

  • Details

    Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • der bisherige Führerschein

    Sollen ab dem 50. Lebensjahr die Klassen C oder CE weiter geführt werden:

    Gebühren

    • 30,40 € für den Umtausch im Normalversand
    • 45,90 € für den Umtausch im Expressversand

    Rechtsgrundlagen

    Fahrerlaubnis-Verordnung

    Straßenverkehrsgesetz

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Führerscheinstelle

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