Kfz - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Die Fahrzeughalterin oder der -halter hat den Namen geändert.
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Überblick
Hat sich Ihr Name nach der Heirat, der Scheidung, der Einbürgerung geändert oder haben Sie Ihre Firma umbenannt? Dann denken Sie bitte daran, dass Sie auch Ihren Fahrzeugschein und -brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II austauschen oder berichtigen lassen müssen.
Hinweis:
Eventuell müssen Sie noch weitere Dokumente ändern lassen. Informationen dazu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.
Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin vereinbaren.Ähnliche Produkte
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Stammbuch, wenn der Personalausweis oder Pass noch nicht geändert ist
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma angemeldet ist)
- Auszug aus dem Vereinsregister und Ausweis des oder der Vorsitzenden (wenn das Fahrzeug auf einen Verein angemeldet ist)
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 11,70 €
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Team Zulassung Organisationseinheiten