Kfz - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Stilllegung)
Außerbetriebsetzungen können unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der gesiegelten Kennzeichenschilder während der Öffnungszeiten ohne Termin durchgeführt werden. Bitte teilen Sie dem Wachdienst an der Eingangstür mit, dass eine Außerbetriebsetzung durchgeführt werden soll.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch von 14.00 - 17.45 Uhr
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Überblick
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen möchten (abmelden oder stilllegen), ist dies bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich.
Verschrottung:
Sollte Ihr Fahrzeug verschrottet werden, benötigen Sie bei folgenden Fahrzeugen einen Verwertungsnachweis- Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstes acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, so genannte M1-Fahrzeuge
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis 3,5 Tonnen, so genannte N1-Fahrzeuge
Den Verwertungsnachweis erhalten Sie von Ihrem Verwertungsunternehmen.
Verkauf ins Ausland:
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verkauft haben und dieses Fahrzeug dort zugelassen wurde, dann beachten Sie bitte: Zur Außerbetriebsetzung benötigen Sie den schriftlichen Nachweis der ausländischen Behörde über den Verbleib der deutschen Kennzeichenschilder und der deutschen Fahrzeugpapiere. Gegebenenfalls muss dieser Nachweis übersetzt werden.Hinweis: Leider ist die Stilllegung eines Fahrzeugs auch online aktuell nicht möglich.
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- gesiegelte Kennzeichenschilder im Original
- Gegebenenfalls Verwertungsnachweis oder
- Gegebenenfalls Verbleiberklärung, beides im Original
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises, alles im Original
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Art der Beantragung.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Pflichtversicherungsgesetz
- Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Team Zulassung Organisationseinheiten