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Kfz - Verkauf eines Fahrzeuges 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Mitteilung kann kann durch eine schriftliche Veräußerungsanzeige oder durch eine Kopie des Kaufvertrages erfolgen.
  • Überblick

    Bitte achten Sie darauf, dass der Name und die Anschrift des Erwerbers vollständig und leserlich angegeben werden, da sonst eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich ist. Wichtig ist außerdem, dass der Kaufvertrag oder die Veräußerungsanzeige vom Verkäufer und von der Erwerberin oder von dem Erwerber unterschrieben ist.

    Es ist empfehlenswert, das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb setzen zu lassen (Stilllegung). Sonst besteht das Risiko, dass die Erwerberin oder der Erwerber das Fahrzeug nicht außer Betrieb setzt oder umschreiben lässt und die Zulassung auf den bisherigen Halter bestehen bleibt.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Straßenverkehrsgesetz  (StVG)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

     

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Zulassung

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