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Tierische Nebenprodukte 

Der Fachbereich überwacht die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen wie zum Beispiel Schlachtabfällen und tierischen Erzeugnissen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren vor Erregern übertragbarer Krankheiten und giftigen Stoffen.
  • Überblick

    Tote Heimtiere
    Einzelne, eigene tote Haustiere wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel dürfen Sie auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. 
    Sie können Ihr ein Heimtier auch in einem Tierkrematorium verbrennen oder auf einem Tierfriedhof begraben lassen. Weiterhin können Sie das tote Tier auch beim Haustierarzt gegen eine entsprechende Gebühr abgeben.

    Tote Tiere auf Straßen
    Tote Tiere die auf öffentlichen Straßen gefunden werden, werden von den Technischen Betrieben Leverkusen entsorgt, soweit es sich nicht um Bundesstraßen handelt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (0214) 406-6930 oder 6931.

    Tote landwirtschaftliche Nutztiere und Schlachtabfälle
    Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel sowie Schlachtabfälle werden von der Tierkörperbeseitigungsanstalt Firma Secanim GmbH, Tel.: (02306) 927290 oder 927291 abgeholt und unschädlich entsorgt.

     

    Öffnungszeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung

  • Details

    Gebühren

    Gebührenerhebung für Abholung und Entsorgung eines Haustieres erfolgt durch die Firma Secanim GmbH.

    Rechtsgrundlagen

    • Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über tierische Nebenprodukte
    • Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
    • Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
  • Kontakt

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