Sprungmarken

Tiergesundheit 

Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung ist der Schutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen beziehungsweise von Tier zu Tier übertragen werden können.

Aktuelle Info zu "Geflügelpest" und "Blauzungenkrankheit" unter "Download und Links".

  • Überblick

    Hier finden Sie erste Informationen zu wesentlichen Maßnahmen, Formulare und die Ansprechpartner des Fachbereichs Veterinärmedizin.      

    Allgemeines
    Von besonderer Bedeutung ist der Schutz vor Tierseuchen, gegen die der einzelne Tierhalter seine Tiere nicht ausreichend schützen kann oder die ihn in seiner Existenz bedrohen.

    Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Tierseuchenbekämpfung ist eine umfassende Datenermittlung, die von der Registrierung und Erfassung aller landwirtschaftlichen Betriebe über die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie die Erfassung der Transportwege reicht.

    Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung werden Sanierungsverfahren zu bestimmten Krankheiten (z.B. BHV 1, Leukose, Brucellose, Aujeszky, Tollwut) durch das Veterinäramt betreut und überwacht. Beim Ausbruch von Seuchen werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen für den betroffenen Bestand ergriffen. Schutzmaßnahmen sind z.B. Bestandssperren, Abgabeverbote von Tieren, Tötungsanordnungen und Errichtung von Sperrbezirken.

    • Anzeigepflicht
      Wer Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel oder Bienenvölker halten will, muss dies beim Veterinäramt anzeigen.

    • Bestandsregister
      Wer Rinder, Schweine oder mehr als drei Mutterschafe oder -Ziegen hält, muss ein Bestandregister führen.

    • Equidenpass
      Halter von Pferden oder anderen Einhufern müssen im Besitz eines gültigen Equidenpasses sein. Equidenpässe sind bei der Reiterlichen Vereinigung in Warendorf (FN) oder bei den Zuchtverbänden zu beziehen.

    • Tierseuchenkasse und Entschädigungen
      Im Falle einer anzeigepflichtigen Tierseuche sind nur die Tierbestände versichert, deren Halter bei der Tierseuchenkasse in Münster gemeldet sind und der Halter seine Beitragspflicht erfüllt hat. Die Meldung hat durch den Tierhalter zu erfolgen, unabhängig von seiner Anzeige beim Veterinäramt.
      Anschrift: Landwirtschaftskammer NRW, -Tierseuchenkasse-, Nevinghoff 6, 48147 Münster, Internet: www.landwirtschaftskammer.de

    • Ohrmarken 
      Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Unter Angabe der Tierseuchenkassennummer können die Ohrmarken beim Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e. V. (LKV NW), Tel. (02151) 4111-100, beantragt werden.

    • Heimtierausweis 
      Wer beabsichtigt mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, benötigt für sein Tier einen Heimtierausweis. Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherministerium.de.

    • Hunde-, Katzen- und andere Tierausstellungen
      Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen dem Veterinäramt mindestens vier Wochen vor Beginn unter Angabe von Veranstaltungsort und -zeitpunkt, Herkunft (national oder international) und Anzahl der Tiere gemeldet werden. 

    • Urlaub mit dem Pferd oder Verbringen von Nutztieren ins Ausland
      Hierfür ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung nötig. Das Anmeldeformular steht unter "Downloads". Es muss unterschrieben an den Fachbereich Veterinärmedizin gesandt werden.

    Öffnungszeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung

  • Details

    Gebühren

    • gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Rechtsgrundlagen

    • Tierseuchengesetz
    • Viehverkehrsverordnung
    • EG VO Nr. 998/2003 zum EU-Heimtierausweis
    • Durchführungsverordnungen zu einzelnen Seuchen
  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen