Schülerfreifahrt / Schülerbeförderung
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Überblick
Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung
- in der Primarstufe mehr als 2 km,
- in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
- in der Sekundarstufe II mehr als 5 km
beträgt.
Für alle weiterführenden Schulen ist zum 01.08.2004 das Schülerticket eingeführt worden. Das Schülerticket ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die unkomplizierte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Schule und Freizeit rund um die Uhr.
- in der Primarstufe mehr als 2 km,
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Details
Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines PrimaTickets für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen
- Antrag auf SchülerTicket für die Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Förder-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs und Gymnasien
Anträge erhältlich über die Sekretariate in den einzelnen Schulen.
Gebühren
Eigenanteil bei SchülerTicket, Einzelheiten können Sie in der Schule oder beim Fachbereich Schulen erfragen.
Rechtsgrundlagen
- Schülerfahrkostenverordnung NW
Der Verordnungstext kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Tiana Eberling Silke Koop Organisationseinheiten