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Sachgebiet 2: Schulbetreuung
Schülerfreifahrt / Schülerbeförderung

Schülerfreifahrt / Schülerbeförderung 

Übernahme der notwendig entstehenden Schülerfahrkosten für den Schulweg zu den städtischen Schulen.
  • Überblick

    Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung

    • in der Primarstufe mehr als 2 km,
    • in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
    • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km

    beträgt.

    Für alle weiterführenden Schulen ist zum 01.08.2004 das Schülerticket eingeführt worden. Das Schülerticket ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die unkomplizierte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Schule und Freizeit rund um die Uhr.

  • Details

    Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung eines PrimaTickets für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen
    • Antrag auf SchülerTicket für die Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Förder-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs und Gymnasien

    Anträge erhältlich über die Sekretariate in den einzelnen Schulen.

    Gebühren

    Eigenanteil bei SchülerTicket, Einzelheiten können Sie in der Schule oder beim Fachbereich Schulen erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    • Schülerfahrkostenverordnung NW

    Der Verordnungstext kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tiana Eberling
      Silke Koop

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