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Schulraumvermietung 

Städtische Raumvermietung für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer.
  • Überblick

    Räume der Schulen, der Jugendverkehrsschule sowie deren Einrichtungen und Außenflächen können auf Antrag für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer für

    • kulturelle,
    • sportliche,
    • gewerkschaftliche,
    • kirchliche,
    • soziale Zwecke sowie
    • für Zwecke der Bildung,
    • des Natur- und Umweltschutzes,
    • der Jugendförderung und
    • der Brauchtumspflege

    angemietet werden.

    Eine Vermietung für private Feierlichkeiten erfolgt nicht.

  • Details

    Unterlagen

    • Mietantragsformular
    • Mietvertragsregelungen

    Der Mietantrag mit dem DSGVO-Blatt und den Angaben zur Veranstaltung sind mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung im Fachbereich 40 einzureichen.

    Unter Downloads/Links auf dieser Seite können alle erforderlichen Anträge, Informationen etc. als Vordrucke heruntergeladen werden!

    Für die Vermietung der Sporthallen ist der SportBund Leverkusen zuständig. Die dafür geltenden Mietvertragsregelungen sind hier hinterlegt: https://www.sportbund-leverkusen.de/service/sporthallenvergabe

    Rechtsgrundlagen

    • Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
     Herr Scheld

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