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Wohngeld beantragen 

Wohngeld beantragen nach dem Wohngeldgesetz für Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Form von Miet- oder Lastenzuschuss.
  • Überblick

    Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihren selbstgenutzten Wohnraum. Entweder ist er ein Mietzuschuss, wenn Sie zur Miete wohnen oder ein Lastenzuschuss, sollten Sie in Eigentum wohnen.

    Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw kann online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld von Ihnen selbst vorberechnet und anschließend über die gleiche Seite ein Wohngeldantrag gestellt werden.

    Informationen zur Wohngeldreform und Wohngeld Plus ab dem 01.01.2023 finden Sie unter dem Reiter "Details".

    Antrag stellen

    Sie können Wohngeld nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die  notwendigen Voraussetzungen nachweisen wie: Zahl der Familienmitglieder, Höhe des Haushaltseinkommens, Höhe der Miete (siehe dazu "Details" auf dieser Seite).
    Falls Sie demnach einen Anspruch auf Wohngeld haben, wird dieser ab dem Monat des Antragseingangs gewährt. Er gilt dann für einen bestimmten Bewilligungszeitraum.
    Nach Ablauf dieses Zeitraums ist rechtzeitig, rund zwei Monate vorher, ein neuer Antrag mit neuen Nachweisen zu stellen, wenn Sie weiter Wohngeld beziehen möchten.
     

    Antrag stellen: Verschiedene Wege sind möglich

    • Der Antrag auf Wohngeld kann online gestellt werden unter Wohngeldrechner NRW
      Auf der Plattform werden Sie zu den Online-Anträgen (mit Eingabehilfen) geleitet.
    • Es gibt Antragsformulare als Download auf dieser Seite.
    • Antragsformulare in Papierform erhalten Sie in den Verwaltungsgebäuden Miselohestraße 4 und Goetheplatz 1 - 4 in Opladen sowie im Bürgerbüro in den "Luminaden" in Wiesdorf. 

    Antrag einreichen:

    - Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie entweder in einen der städtischen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden einwerfen oder per Post übersenden.

    Eine Checkliste der Unterlagen und die Formulare finden Sie unter "Downloads/ Links" hier und auf der Internetseite des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

    Beratung:

    • Sollten Sie eine erste Beratung, Rückrufvereinbarung und außerhalb unserer Sprechzeiten wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice:
      Telefon (0214) 406-5555. Derzeit erreichbar: Montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00-13.00 Uhr.

    • Sie können sich auch per Mail an die Wohngeldstelle wenden, um einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren.
      Mail: 504-Wohngeldstadt.leverkusende

      Montags, mittwochs und freitags sind die Mitarbeitenden zwischen 9 und 11 Uhr zudem telefonisch zu erreichen.
      Grundsätzlich ist jedoch keine persönliche Vorsprache notwendig. Sie können Ihre Antragsunterlagen jederzeit einreichen.

    Sobald eine Kontaktaufnahme zwecks Beratung erfolgt (Telefon, Fax, Email, persönlich) nehmen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung sowie die weiteren Hinweise zum Datenschutz zur  Kenntnis. Diese finden Sie unter „Downloads“.

    Hinweise:

    Mit einer Wohngeldbewilligung können Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben.

    Neu:

    Mit einer Wohngeldbewilligung können Sie einen Mobilpass im Rathaus Wiesdorf erhalten.

    Das Deutschlandticket sozial für 39,00 Euro kann ab dem 01.01.2024 auch von wohngeldberechtigten Personen erworben werden. Dazu ist die Vorlage eine Mobilpass erforderlich.

    Weitere Informationen finden Sie unter Downloads im Flyer Mobilpass der VRS.

  • Details

    Unterlagen

    Voraussetzungen:

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten könnten, hängt ab von
    - der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
    - der Höhe des Einkommens aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder
    - der Höhe der angemessenen, also zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

    Ausschluss:

    Wohngeld können Sie nicht erhalten, wenn Sie bereits andere Sozialleistungen erhalten. Das sind:
    - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
    - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
    - Leistungen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII
    - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    - Leistungen nach dem Unterhaltsicherungsgesetz für die Dauer des Grundwehrdienstes
    - sowie Haushalte, in denen ausschließlich Personen leben, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten oder dem Grunde nach erhalten könnten.

    Dokumente

    Immer einzureichen sind:

    - Der Antrag auf Wohngeld, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    - Eine vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung
    - Eventuell vorhandenes Mietänderungsschreiben
    - ein Nachweis über Mietzahlungen der letzten 3 Monate (Kontoauszüge)
    - Besondere Nachweise über die Lasten bei Eigentum (Lastenzuschuss)
    - eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung oder die  Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
    - Nachweise über Minijobs
    - Nachweise über Kapitalerträge (wie Sparbücher, Bauverträge) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    - alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel BAföG, BAB, Unterhalt, Rente, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Erziehungsgeld)
    - Besondere Nachweise bei Selbständigkeit

    Eine Checkliste und die Formulare finden Sie unter "Downloads/Links" auf dieser Seite.  

    Hinweise

    Wohngeldreform 2023

    Das Wohngeld-Plus-Gesetz gilt ab 1. Januar 2023. Drei Bausteine sollen die strukturellen Mehrbelastungen für Wohngeld-Empfänger abmildern. Sie betreffen die Heizkosten, den Klimaschutz (energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude) und die Wohngeldformel. 

    Infos zur Wohngeld-Reform bietet die Seite der Bundesregierung 

    Informationen zum Kinderzuschlag

    Mit dem Kinderzuschlag werden Familien mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützt. Familien können den Zuschlag zusätzlich zum Wohngeld beantragen. 
    Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen werden nicht auf das Wohngeld angerechnet. 

    Mit dem KiZ-Lotsen prüfen Sie schnell und einfach, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Dieser Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe. Mit wenigen Eingaben wird die persönliche Situation abgefragt und ein Ergebnis angezeigt.

    Mehr Informationen zum Kinderzuschlag bietet ein Flyer auf der Seite der Arbeitsagentur

     

  • Kontakt

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