Vermietung von Räumen in Jugendeinrichtungen
Die zu vermietenden Räume (Saal, Bühnen, Küche, Theke, Garderobe, Umkleideräume und Toiletten) können ausschließlich an Samstagen und während der Schließzeiten in der Karnevalssession an örtliche Vereine und Verbände vermietet werden. Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach dem jeweils geltenden Tarif.
Für die Bestuhlung des Saales gelten die genehmigten Bestuhlungspläne, aus der sich auch die zulässige Höchstbesucherzahl ergibt.
Bei Verstoß gegen Lärmschutzbestimmungen sowie bei Beschädigungen am Gebäude bzw. der Einrichtungsgegenstände und Anlagen wird eine vorher zu entrichtende Kaution einbehalten.
Ansprechpartner: Herr Witthohn, Herr Skibbe, Tel. (0214) 406-5195
Jugend- und Bürgerhaus "Schöne Aussicht", Hamberger Str. 12, 51381 Leverkusen (Stadtteil Lützenkirchen)
Die Einrichtung steht außerhalb der Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendbereiches Leverkusener Bürgerinnen und Bürgern für private Feiern sowie für Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine, Verbände und Gruppen zur Verfügung. Kommerziele Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach dem jeweils geltenden Tarif.
Für örtliche Vereine, Verbände und Parteien ist die Nutzung kostenlos.
Aus brandschutztechnischen Gründen ist die Höchstbesucherzahl auf 80 Personen begrenzt.
Nähere Information über die Nutzungsbestimmungen können unter der Rufnummer (02171) 82248 erfragt werden. Bezüglich der Terminabsprachen sind Herr Brenner bzw. Herr Menge unter der o. a. Rufnummer während der Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendbereiches erreichbar.



