Jugendhilfe
Der Fachbereich Kinder und Jugend ist als Jugendamt zuständig für die Anwendung und Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
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Überblick
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützt er Eltern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Er unterhält eigene Tageseinrichtungen für Kinder und fördert Einrichtungen der Kirchen wie anderer freier Träger. Weiter fördert die Stadt die Jugendarbeit in den Jugendverbänden, betreibt und bezuschusst Jugendhäuser und Maßnahmen wie Einrichtungen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Mit dem Schulpsychologischen Dienst und Schulsozialarbeitern unterstützt sie Eltern und Kinder bei der Bewältigung schulischer Probleme.
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Details
Rechtsgrundlagen
- Kinder- und Jugendhilfegesetz u. a.