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Abt. 631 Bauaufsicht/Denkmalpflege
Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis

Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis 

Änderungen an Denkmälern bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird.
  • Überblick

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Details

    Unterlagen

    Antrag auf Erlaubnis mit Darstellung des Eingriffs

    Rechtsgrundlagen

    • Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

    Der Gesetztestext kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Andreas Kleinhenz Stadtgebiet: nördlich der A1
      Jochen Simon Stadtgebiet: südlich der A1

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