Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis
Änderungen an Denkmälern bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird.
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Überblick
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Öffnungszeiten
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr. -
Details
Unterlagen
Antrag auf Erlaubnis mit Darstellung des EingriffsRechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Der Gesetztestext kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergladen werden!
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Andreas Kleinhenz Stadtgebiet: nördlich der A1 Jochen Simon Stadtgebiet: südlich der A1 Organisationseinheiten