Stadt Leverkusen

Gewerbekontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat am Nachmittag des 21.11.2025 im Rahmen eines großangelegten Schwerpunkteinsatzes unangekündigte Kontrollen in insgesamt 12 Gewerbebetrieben durchgeführt.

Bei den kontrollierten Betrieben handelte es sich um drei Nagelstudios, drei Massagestudios, drei Friseure bzw. Barbershops sowie zwei Gaststätten und einen Kiosk.

Neben Mitarbeitenden des KOD waren auch die Polizei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln und das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität an den Kontrollen beteiligt. Der Schwerpunkteinsatz wurde von insgesamt ca. 40 Einsatzkräften durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollen wurde zahlreiche Verstöße festgestellt. Unter anderem leiteten die Mitarbeitenden des KOD ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unerlaubten Betriebs eines Prostitutionsgewerbes ein. Mehrere Personen mussten erkennungsdienstlich behandelt werden, dabei wurden auch sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen angetroffen. Strafverfahren wurden unter anderem wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Bei vier angetroffenen Arbeitskräften liegen Anhaltspunkte vor, dass sie von ihren Arbeitgebern nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden. Dafür, dass ihnen weniger als der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, ergaben sich bei zwei befragten Personen erste Hinweise.

Marcus Richter, Einsatzleiter und Leiter des KOD, zieht ein positives Fazit des Einsatzes: „Die festgestellten Verstöße belegen erneut die Bedeutung derartiger Kontrollen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Polizei und den weiteren beteiligten Behörden können wir gemeinsam effektiv dazu beitragen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten und Verstöße entsprechend sanktioniert werden.“

 

 

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