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Ordnungsamt kontrollierte Gewerbebetriebe
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Leverkusen führte am Donnerstag, 04.09.2025, eine gewerberechtliche Schwerpunktkontrolle durch. Im Rahmen des großangelegten Einsatzes wurden insgesamt 13 Kioske und Trinkhallen durch drei zeitgleich arbeitende Teams kontrolliert.
Neben den Mitarbeitenden des KOD waren auch Einsatzkräfte der städtischen Ausländerbehörde, der Polizei, des Hauptzollamts Köln und des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW an dem Einsatz beteiligt.
Marcus Richter, Leiter des KOD, zieht nach dem Einsatz ein positives Fazit: „Bei Schwerpunktkontrollen im gewerblichen Bereich arbeitet der KOD mittlerweile regelmäßig behördenübergreifend mit anderen Stellen zusammen. Die Erfahrungen sind dabei äußerst positiv, denn durch die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Behörden können wir dem Fehlverhalten einzelner Gewerbetreibender gezielt nachgehen und dieses entsprechend sanktionieren“.
Seitens des KOD wurden mehrere Verstöße gegen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, der Preisangabenverordnung und des Verpackungsgesetzes festgestellt und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Einsatzkräfte des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW leiteten diverse Bußgeldverfahren ein. Die Einsatzkräfte des Hauptzollamts Köln leiteten mehrere Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei ein. Eine Person wurde durch die Polizei in Gewahrsam genommen.
Insgesamt waren rund 30 Einsatzkräfte an dem Einsatz beteiligt.