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Hilfe in der Ausbildung

Wer Unterstützung während der Ausbildung braucht, hat die Möglichkeit verschiedene Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Auch sprachliche Defizite können durch zusätzliche Förderung ausgeglichen werden. Auf diesem Level geht es jedoch eher um Fachvokabular und Sprache aus der Arbeitswelt. Grundlegende Grammatik und andere Grundkenntnisse der deutschen Sprache können nur sehr schwer während einer Ausbildung erworben werden. Eine gute sprachliche Basis ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung.

Die assistierte Ausbildung ist ein Angebot vor und in der betrieblichen Ausbildung an Auszubildende und ihre Betriebe.

Bei Konflikten und privaten Problemen, aber auch bei sprachlichen und fachtheoretischen Defiziten der Auszubildenden hilft ein Ausbildungsbegleiter in wöchentlichen Unterrichts- und Beratungsstunden. Schwerpunkt liegt in der fachtheoretischen Förderung.

Bereits bei der Suche nach einer Ausbildung kann Hilfe der Assistierten Ausbildung in Anspruch genommen werden. Das dann entstehende Ausbildungsverhältnis soll stabilisiert und soweit gestärkt werden, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Die Phase für den Bewerbungsprozess vor einer Ausbildung beginnt ab März und endet in der Regel im August. Zugang zur Maßnahme ist jederzeit möglich.

Voraussetzungen für Asylbewerber und Geflüchtete müssen im Einzelfall der Beratung bei Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter geklärt werden.

Assistierte Ausbildung wird durchgeführt von:

Lernen Fördern gGmbH

Borsigstraße 1

51381 Leverkusen

Telefon: 02171/58 09 555

E-Mail: Leverkusenlernen-foerdern-gGmbHde

Assistierte Ausbildung flexibel (AsA Flex)

Die Assistierte Ausbildung flexibel wird von der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) in Leverkusen angeboten. Die Maßnahme unterstützt bei der Suche der Ausbildung und mit zusätzlicher Förderung in der Ausbildung:

1. Hilfe beim Bewerbungsprozess: von März bis September
2. Unterstützung in der Ausbildung: flexible Terminvergabe und Stundenanzahl

Die FAW bietet dienstags und donnerstags von 16:30-20 Uhr außerdem zusätzliche Förderung in Deutsch, Mathe, Chemie, im kaufmännischen und sozialpädagogischen Bereich an.

Mehr Informationen erhalten Sie hier oder bei der Agentur für Arbeit oder bei FAW.

Agentur für Arbeit: (Vermittlung der Maßnahme)
Email: berufsberatung.152arbeitsagenturde

FAW: (Durchführung der Maßnahme)
Kevin Andel, Telefon: 0214/2061147-19, E-Mail: asaflex-leverkusenfawde

Die "Ausbildungsbegleitenden Hilfen" ist ein Angebot in und nach der betrieblichen Ausbildung an Auszubildende und ihre Betriebe. Auch während einer Einstiegsqualifizierung ist es möglich Unterstützung zu bekommen.

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung kann das Angebot maximal 6 Monate weitergehen, um bei der Suche einer Anschlussbeschäftigung zu unterstützen.

Mindestens 3 Stunden in der Woche erhält der Auszubildende zusätzlichen Stütz- und Förderunterricht. Schwerpunkt ist die fachtheoretische Förderung.

Maximal können 8 Unterrichtsstunden pro Woche gegeben werden.

Mehr Infos zu Hilfen in und vor der Ausbildung finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Senior Expert Service (SES)

Der Senior Expert Service (SES) können von Unternehmen, Kammern und anderen Organisationen angefragt werden. Sie unterstützen Auszubildende mit ihrem Fachwissen und Erfahrung.

Auch Auszubildende können über die Initiative VerA Hilfe von einem Ausbildungsbegleiter anfordern.

Ausbildung abgebrochen - was jetzt?

Bevor eine Ausbildung abgebrochen wird, sollte man Beratung und Hilfe mit Maßnahmen wie Assistierte Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder die Unterstützung durch Senior Experts in Anspruch genommen haben.

Wer einmal eine Ausbildung abgebrochen hat, kann ohne weiteres versuchen einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Wichtig ist zu analysieren, warum die Ausbildung abgebrochen wurde. War es nicht der richtige Beruf? Gab es zu viele sprachliche Defizite? Auch hier sollte Hilfe in Anspruch genommen werden.

Besonders für Auszubildende mit der sogenannten Ausbildungsduldung ist der Abbruch der Ausbildung mit aufenthaltsrechtlichen Fragen verbunden. Der Ausbildungsbetrieb muss den Abbruch der Ausländerbehörde innerhalb einer Woche melden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit seitens der Ausländerbehörde eine weitere Duldung für sechs Monate zu erteilen. In dieser Zeit kann nach einem neuen Ausbildungsplatz gesucht werden.

Es ist wichtig, sich schnellstmöglich an die Ausländerbehörde zu wenden, um diesen Anspruch geltend zu machen.

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