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Eigenanteil

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Eigenanteil

Was bedeutet Eigenanteil?

Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen. Dieser wird vom Land NRW festgelegt und beträgt aktuell 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen, die für die Beschaffung der erforderlichen Lehrmittel in einem Schuljahr notwendig sind.

Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Der Eigenanteil beträgt jährlich:
Grundschulen bis zu 16,-€
Förderschulen 16,- bis 26,-€
Hauptschulen, Realschulen,Gymnasien und Gesamtschulen bis zu 26,-€
Berufskollegs 12,- bis 114,-€

Muss ich den Eigenanteil selbst zahlen?

Ja. Ausschließlich Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können von der Zahlung des Eigenanteils befreit werden. Hierzu ist eine Kopie des aktuellen Sozialhilfebescheids (ausschließlich ausgestellt vom Fachbereich Soziales) bei der Schule vorzulegen.

Für bedürftige Schülerinnen und Schüler, die keine Leistungen nach SGB XII erhalten, gibt es Möglichkeiten im Rahmen des Bildungs- und Teilhalbepaketes (BuT).

Andere Gesetze (wie z.B. das Asylbewerbergesetz) können bei der Eigenanteilsbefreiung nicht angewendet werden.

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