Grundschulen
- Wer ist schulpflichtig?
- Wann melde ich mein Kind an?
- An welcher Grundschule melde ich mein Kind an?
- Was bringe ich zum Anmeldetermin mit?
- Untersuchung durch den Medizinischen Dienst
- Anmeldung für neu nach Deutschland zugewanderten Kindern
- Anmeldung für Kinder, bei denen Förderbedarf/sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vermutet wird
- Mein Kind soll Unterricht in seiner Muttersprache erhalten – geht das?
- In welchen Herkunftssprachen können Kinder in Leverkusen unterrichtet werden?
- Ansprechpartner Schulanmeldung
Wer ist schulpflichtig?
Im Schuljahr 2024/2025 werden die Kinder erstmals schulpflichtig, die vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren sind. Sie vollenden bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr.
Kinder, die nach dem 30. September 2018 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern an einer Grundschule angemeldet werden. Hierfür müssen die Erziehungsberechtigten sich eigenständig mit einer Schule in Verbindung setzen. Ein Anschreiben durch die Stadt erfolgt in diesem Fall nicht. Eine Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Beachtung des schulärztlichen Gutachtens.
Wann melde ich mein Kind an?
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das jeweilige Schuljahr (beginnend am 01. August) findet bis zum 15. November des Vorjahres statt.
Die konkreten Termine werden in einem durch die Stadt Leverkusen versendeten Informationsschreiben genannt. Dieses erhalten alle Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern des nächsten Jahres ca. 6 Wochen vor dem Anmeldetermin automatisch.
Ein Termin für das Anmeldegespräch wird in der Regel direkt mit der gewünschten Schule vereinbart.
An welcher Grundschule melde ich mein Kind an?
Eine Anmeldung ist nur an einer Grundschule zulässig und damit verbindlich!
Den Eltern steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Grundschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität. Sind freie Kapazitäten vorhanden, nimmt eine Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf. Katholische Grundschulen nehmen vorrangig katholische Kinder auf.
Die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule werden den Erziehungsberechtigten im Informationsschreiben mitgeteilt. Feste Schulbezirke gibt es in der Stadt Leverkusen nicht.
Was bringe ich zum Anmeldetermin mit?
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und -sofern vorhanden- das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung des Kindes vorzulegen. Soweit ein Sprachförderbedarf vorliegt, ist der Nachweis über die Sprachförderung ebenfalls vorzulegen.
Untersuchung durch den Medizinischen Dienst
Zur Schuleingangsuntersuchung werden die Kinder separat durch den Medizinischen Dienst der Stadt Leverkusen eingeladen. Dies erfolgt per Brief im Laufe des Jahres vor der Einschulung. Das schulärztliche Gutachten wird an die Grundschule gesandt, an welcher das Kind angemeldet wurde.
Anmeldung für neu nach Deutschland zugewanderten Kindern
Weitere Informationen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch finden Sie auf dem Integrationsportal der Stadt Leverkusen unter www.integration-in-leverkusen.de.
Anmeldung für Kinder, bei denen Förderbedarf/sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vermutet wird
Mein Kind soll Unterricht in seiner Muttersprache erhalten – geht das?
Ansprechpartner: Claudia Wrase (0214/406-4094)
In welchen Herkunftssprachen können Kinder in Leverkusen unterrichtet werden?
Ansprechpartner: Claudia Wrase (0214/406-4094)
Ansprechpartner Schulanmeldung
Fachbereich Schulen | |
0214 / 406 4001 40stadt.leverkusende |
Allgemeine Fragen |
Anna-Lena Weber anna-lena.weberstadt.leverkusende |
Fragen zur nächstgelegenen Schule |