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Grundschulen

Praktische Informationen: Ganztag

Ganztag an Grundschulen

Alle Leverkusener Grundschulen bieten eine Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an. Dies bedeutet, dass die Kinder an einer freiwilligen Nachmittagsbetreuung inklusive eines warmen Mittagessens teilnehmen können. Die OGS verknüpft die Schulpädagogik mit Freizeit- und Sozialpädagogik in enger Abstimmung mit allen Akteuren. In jeder OGS findet eine Hausaufgabenbetreuung statt.
In „gebundenen Ganztagsklassen“ ist das Ganztagsangebot mit dem Schulangebot inhaltlich verbunden.

Wer kann teilnehmen?

Alle Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der freien Kapazitäten auf Wunsch der Eltern in der offenen Ganztagsschule der jeweils besuchten Grundschule aufgenommen werden.
Da die verfügbaren Plätze nicht immer ausreichen, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit dem OGS-Trägerverein nach einem geregelten Auswahlverfahren über die Vergabe der Plätze.

Welches Konzept / welche Angebote gibt es?

Grundlage der Angebote in den Offenen Ganztagsschulen sind die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schule. Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler stehen dabei im Mittelpunkt.
Jede Grundschule führt ihren Ganztagsbereich nach einem individuell abgestimmten Konzept.
An jeder offenen Ganztagsschule wird eine Hausaufgabenbetreuung angeboten sowie verschiedene Freizeitangebote z.B. in den Bereichen Musik, Kunst, Sport, interkulturelles Lernen oder Ernährung.

Mehr Informationen über die individuellen Angebote der Ganztagsschulen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Welche Angebotszeiten gibt es?

An allen Grundschulen erfolgt eine Betreuungszeit bis mindestens 15:00 Uhr. An einigen Standorten gibt es darüber hinaus eine Spätbetreuung. Vereinzelte Schulen bieten auch eine Betreuung vor Beginn des Unterrichtes an. Das offene Ganztagsprogramm findet an allen Schultagen statt. Eine grundsätzlich tägliche Teilnahme am Mittagessen und an der Nachmittagsbetreuung ist nach Anmeldung mindestens für ein Jahr verpflichtend. Es werden auch Betreuungszeiten in den Ferien angeboten. Details zu Betreuungszeiten können an der jeweiligen Schule erfragt werden.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Den OGS-Vertrag erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Schule. Im Sekretariat können Sie auch unterjährig einen Vertrag erhalten. Zwischen der Stadt Leverkusen und den Erziehungsberechtigten wird der OGS-Vertrag abgeschlossen, der für die gesamte Grundschulzeit gilt. Eine Kündigung, ohne wichtigen Grund, ist lediglich zum 15.03. eines Schuljahres mit dem Vertragsende 31.07. und unter Nutzung des Kündigungsvordruckes möglich.

Welche Kosten entstehen für eine Teilnahme?

Finanziert werden die außerunterrichtlichen Angebote durch Fördermittel des Landes, kommunale Mittel sowie Elternbeiträge der Eltern. Die Elternbeiträge richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit dem Einkommen der Eltern und werden gemäß der geltenden Elternbeitragssatzung festgesetzt. Zum 01.08.2024 tritt eine neue Elternbeitragssatzung in Kraft, welche die bisher gültige Beitragssatzung ablöst. Darüber hinaus ist ein Beitrag für die tägliche Verpflegung zu zahlen. Bei Sozialleistungsbezug kann für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Fachbereich Soziales (Bildung und Teilhabe) die Übernahmen der Kosten beantragt werden.

Ansprechpartner

Individuelle Fragen zum Ganztagsangebot können bei der jeweiligen Schule erfragt werden.

Sollten Sie Rückfragen zur Elternbeitragsberechnung oder Verpflegungsgeldabrechnung haben, dann wenden Sie sich bitte an den für Ihre Schule zuständigen OGS-Sachbearbeiter des Fachbereiches Schulen:
↗ Schulische Betreuung (Ganztag)

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